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Abstimmung über Neonikotinoid Verbot bereits am 27.4.

Nachdem die Efsa den Neonikotinoiden eine Bienenschädlichkeit attestiert hat, zieht die EU-Kommission die Abstimmung über das von ihr favorisierte Verbot vor.
Quelle: wolfgang teuber/ pixelio.de

Die EU-Kommission zieht die Abstimmung der EU-Mitgliedstaaten über ein Verbot der Neonikotinoide auf den 27.4. vor. Damit muss sich die Bundesregierung früher als erwartet auf eine gemeinsame Haltung zum Verbot einigen.

Über das von der EU-Kommission vorgeschlagene Verbot für die drei Neonikotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam im Freiland sollen die EU-Mitgliedstaaten bereits am 27.4. abstimmen. Das hat ein Kommissionsmitarbeiter aus der Generaldirektion Gesundheit am Donnerstagmorgen im Umweltausschuss des Europaparlamentes bestätigt. Bisher war für die Abstimmung die nächste Sitzung des zuständigen EU-Ausschuss der Mitgliedstaaten (SCoPAFF) am 24. und 25. Mai vorgesehen gewesen.

Damit bleiben dem Bundeslandwirtschaftsministerium und dem Bundesumweltministerium nur noch zwei Wochen, um sich auf ein Abstimmungsverhalten zu einigen. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat sich bisher noch nicht konkret dazu geäußert, ob sie das umfangreiche von der EU-Kommission vorgeschlagene Verbot für die drei Wirkstoffe im gesamten Freiland mittragen will. Klöckner hatte in ihrer Regierungserklärung im Bundestag Ende März allerdings gesagt: „Was für Bienen schädlich ist, muss weg vom Markt“. Sie wolle bei dem Thema gemeinsam mit der Landwirtschaft und den europäischen Partnern eine Lösung finden, hatte sie versprochen. Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat sich hingegen bereits konkret für ein Ja zum Neonikotinoid-Verbot ausgesprochen.

Ende Februar hatte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) eine überarbeitete Bewertung vorgelegt, laut der die drei Neonikotinoide ein hohes Risiko für Wild- und Honigbienen darstellen. Die EU-Mitgliedstaaten hatten eine neue Efsa-Einschätzung zur Bedingung gemacht, bevor sie über einen Vorschlag der EU-Kommission für ein Verbot der drei Neonikotinoide im Freiland entscheiden wollen. Betroffen von dem Verbot wären vor allem Saat- und Pflanzgutbehandlungen von Rüben und Kartoffeln. Die Beize mit diesen Neonikotinoiden bei Mais, Raps und Wintergetreide ist in Deutschland schon weitgehend eingeschränkt.

In der heutigen Sitzung des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments distanzierte sich die EU-Kommission außerdem von Forderungen, Ausnahmen vom Neonikotinoid-Verbot für die Beize von Zuckerrüben zu machen. Der Einsatz der drei besonders kritischen Wirkstoffe der Neonikotinoide solle für alle Pflanzen verboten werden, hieß es. 


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